Urteil gegen chinesische Schleuserin rechtskräftig
Ausgabejahr 2025
Erscheinungsdatum 16.04.2025
Nr. 074/2025
Beschluss vom 28. Januar 2025 - 2 StR 474/23
Das Landgericht hat die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in dreizehn Fällen unter Einbeziehung rechtskräftiger Geldstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 122.880 Euro angeordnet.
Nach den Feststellungen warb die Angeklagte bei Landsleuten in China dafür, in dem von ihr erworbenen ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein, mit dessen Sanierung sie begonnen hatte, Büros und Wohnräume zu mieten oder zu kaufen und dort Firmen zu gründen. Bei der Gründung dieser Firmen half sie, indem sie Notartermine vereinbarte und Businesspläne erstellen ließ. Die Kunden der Angeklagten hatten allerdings nie die Absicht, in Deutschland eigene Firmen zu betreiben, sondern wollten die Möglichkeit eines dauerhaften privaten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich absichern. Die Angeklagte wusste, dass ihre Kunden deswegen falsche Angaben bei der Antragstellung für Aufenthaltstitel machten, was sie aktiv unterstützte. Für ihre Leistungen schloss die Angeklagte mit ihren Landsleuten sogenannte Migrationsverträge ab und erhob dafür regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Angeklagten, die die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt hat, nach einer Verfahrensbeschränkung hinsichtlich zweier im Tatzusammenhang stehender Urkundenfälschungen und der Herabsetzung von zwei Einzelstrafen als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Meiningen - Urteil vom 26. Mai 2023 - 1 KLs 820 Js 5310/19
Karlsruhe, den 16. April 2025
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