Der Bundesgerichtshof

Revisionshauptverhandlung am 22. August 2024, 9.30 Uhr im Verfahren 3 StR 32/24 (Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung)

Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 14.08.2024

Nr. 164/2024

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 22. August 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein am 10. August 2023 verkündetes Urteil des Landgerichts München II.

Das Landgericht hat die Angeklagte vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen und Wertungen habe die Angeklagte zwar den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den europäischen Juden als historische Tatsache geleugnet. Da sie dies aber im Zusammenhang mit einem Steuerverfahren in einem an das Finanzamt gerichteten Schreiben getan und lediglich mit einer Kenntnisnahme durch die mit der Sachbearbeitung betrauten Personen gerechnet habe, liege keine Tathandlung des § 130 Strafgesetzbuch vor. Insbesondere sei kein Verbreiten im Sinne des Straftatbestandes gegeben.

Die Staatsanwaltschaft wendet sich mit der Sachrüge gegen den Freispruch.

Die Revisionshauptverhandlung vor dem für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs findet am Donnerstag, dem 22. August 2024, 9.30 Uhr, im Sitzungssaal Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe statt.

Vorinstanz:

Landgericht München II - Urteil vom 10. August 2023 - 4 KLs 11 Js 44491/21

Karlsruhe, den 14. August 2024

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