Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung
Ausgabejahr 2024
Erscheinungsdatum 28.03.2024
Nr. 073/2024
Beschluss vom 20. März 2024 - 6 StR 17/24
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hof vom 27. September 2023 verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen führten die als Oberärzte in einem Klinikum tätigen Angeklagten im Februar 2017 bei einem 47-jährigen Patienten eine Operation mit dem Ziel durch, einen Stent aus dessen Luftröhre zu entfernen. Nachdem dies mittels eines Bronchoskops nicht gelungen war, setzten die Angeklagten zur Vermeidung eines Luftröhrenschnitts einen Laser ein, um den Stent in der Luftröhre des Patienten zu zerteilen. Unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt versäumten sie es jedoch, die Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems zu drosseln. Aufgrund der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung, die zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge des Patienten führte, der an den Folgen der Verletzungen verstarb.
Die durch die Rechtsmittel der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hof ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hof - Urteil vom 27. September 2023 - 1 Ks 214 Js 4150/17
Die maßgebliche Vorschrift lautet:
§ 222 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Karlsruhe, den 28. März 2024
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