Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hannover im Verfahren "Doppelmord von Wennigsen"
Ausgabejahr 2023
Erscheinungsdatum 21.11.2023
Nr. 193/2023
im Verfahren "Doppelmord von Wennigsen"
Beschluss vom 14. November 2023 – 6 StR 394/23
Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten u. a. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen übernahm der Angeklagte die Kfz-Werkstatt der späteren Tatopfer, konnte jedoch den vereinbarten Kaufpreis zunächst nur ratenweise, später gar nicht mehr zahlen. Um sich seiner Gläubiger zu entledigen und in der Hoffnung, an das in der Wohnung der Eheleute nach seiner Kenntnis versteckte Bargeld zu gelangen, verschaffte er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung, tötete zunächst den arglosen und daher wehrlosen Ehemann und anschließend die auf das Geschehen aufmerksam gewordene Ehefrau jeweils mit zahlreichen Messerstichen.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hannover – Urteil vom 27. April 2023 – 39 Ks 15/22
Die maßgebliche Vorschrift aus dem StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Karlsruhe, den 21. November 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente
Beschluss des 6. Strafsenats vom 14.11.2023 - 6 StR 394/23 -