Ein Richter und eine Richterin am Bundesgerichtshof werden als Präsident und Richterin am Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts tätig
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 20.10.2022
Nr. 149/2022
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Grabinski ist am 18. Oktober 2022 für sechs Jahre zum Richter am Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts ernannt und für drei Jahre zu dessen Präsidenten gewählt worden. Er ist 60 Jahre alt und in Viersen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er bei dem Landgericht Düsseldorf tätig und wurde dort 1995 zum Richter am Landgericht ernannt. Von 1997 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2000 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Von dort aus wurde er an das Landgericht Düsseldorf versetzt, wo er im Jahr 2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht ernannt wurde. Seit dem 1. Juli 2009 ist er als Richter am Bundesgerichtshof im X. Zivilsenat tätig, der vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befasst und zudem für das Personenbeförderungs-, Reisevertrags- und Schenkungsrecht zuständig ist. Zum 2. Juni 2020 wurde er als stellvertretender Vorsitzender dieses Senats bestellt. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen und Mitglied des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen.
Ebenfalls am 18. Oktober 2022 ist Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Patricia Rombach mit dem Wirksamwerden des internationalen Übereinkommens zur Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts für sechs Jahre mit einem Teil ihrer Arbeitskraft zur Richterin am Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts ernannt worden. Sie ist 50 Jahre alt und in Stegen-Eschbach geboren. Nach ihrer juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin trat sie im Jahr 2000 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Sie war zunächst bei der Staatsanwaltschaft Mannheim und im Anschluss bei dem Landgericht Mannheim eingesetzt, wo sie im Oktober 2003 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Von Oktober 2004 bis September 2008 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet, anschließend von Oktober 2008 bis Juni 2009 an das Oberlandesgericht Karlsruhe. Danach war Frau Dr. Rombach zunächst bei dem Landgericht Karlsruhe tätig. Im Januar 2013 wurde sie bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Richterin am Oberlandesgericht befördert. Im August 2017 übernahm sie als Vorsitzende Richterin am Landgericht die Leitung einer Kammer bei dem Landgericht Mannheim. Mit Wirkung zum 1. September 2019 wurde sie zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie ist anteilig dem Kartellsenat sowie dem XIII. Zivilsenat zugewiesen. Bis zum 31. März 2021 war sie außerdem dem für das Patentrecht zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen.
Weitere Informationen sind dem Internetauftritt des Einheitlichen Patentgerichts zu entnehmen (https://www.unified-patent-court.org/news/unified-patent-court-judicial-appointments-and-presidium-elections).
Karlsruhe, 20. Oktober 2022
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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