Zwei neue Richterinnen und ein neuer Richter am Bundesgerichtshof
Ausgabejahr 2022
Erscheinungsdatum 27.09.2022
Nr. 139/2022
Der Bundespräsident hat Vorsitzenden Richter am Kammergericht Olaf Arnoldi, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Nadine Grau und Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ulrike Holzinger zum Richter beziehungsweise zu Richterinnen am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Arnoldi ist 59 Jahre alt. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im März 1995 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) tätig. Im März 1998 wurde er am Landgericht Berlin zum Richter am Landgericht ernannt. Von September 2000 bis Dezember 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Hieran schloss sich von Januar 2004 bis November 2004 eine weitere Abordnung an das Kammergericht in Berlin an. Dort wurde Herr Arnoldi im November 2004 zum Richter am Kammergericht ernannt und übernahm neben richterlichen Aufgaben auch Aufgaben der Justizverwaltung. Im März 2008 wurde er als Vorsitzender Richter am Landgericht an das Landgericht Berlin versetzt. An das Kammergericht kehrte er im Juni 2012 zurück und wurde dort zum Vorsitzenden Richter am Kammergericht befördert.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Arnoldi dem 6. Strafsenat zugewiesen, der für Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Bamberg, Brandenburg, Braunschweig, Celle, Naumburg, Nürnberg, Rostock und Saarbrücken zuständig ist.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Grau ist 44 Jahre alt. Nach dem Ende ihrer juristischen Ausbildung und ihrer Promotion trat sie im Juni 2006 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Proberichterin war sie zunächst bei dem Landgericht Köln und dem Amtsgericht Leverkusen eingesetzt sowie mit Dienstleistungsauftrag im Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln tätig. Im August 2009 wurde sie bei dem Landgericht Köln zur Richterin am Landgericht ernannt. Von dort aus wurde Frau Dr. Grau von September 2013 bis Dezember 2016 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Kurz vor ihrer Rückkehr wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Köln befördert und war dort seit Januar 2017 tätig.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Grau dem vornehmlich für die Rechtsstreitigkeiten aus den Gebieten des Grundstücksrechts, des Wohnungseigentumsrechts und des Nachbarrechts zuständigen V. Zivilsenat zugewiesen.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Holzinger ist 55 Jahre alt. Nach der Beendigung ihrer juristischen Ausbildung absolvierte sie zunächst ihre Promotion und war zudem für knapp eineinhalb Jahre als Rechtsanwältin tätig. Im Februar 1997 trat sie in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während ihrer Probezeit war sie im Landesjustizprüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und bei der Staatsanwaltschaft München I eingesetzt. Im August 1999 wurde sie dort zur Staatsanwältin ernannt und wechselte im Januar 2001 als Richterin am Amtsgericht an das Amtsgericht München. Im Oktober 2012 wurde Frau Dr. Holzinger zur Richterin am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht München befördert.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Holzinger dem XIII. Zivilsenat, der zuständig ist für Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie für Rechtsstreitigkeiten über Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber, sowie dem Kartellsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 27. September 2022
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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