Eine neue Richterin und ein neuer Richter am Bundesgerichtshof
Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 01.07.2021
Nr. 120/2021
Der Bundespräsident hat Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Susanne Matussek und Richter am Oberlandesgericht Alfred Rust zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Matussek ist 47 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahr 2002 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dem Amts- und Landgericht Braunschweig und dem Amtsgericht Wolfenbüttel eingesetzt. Bei dem Landgericht Braunschweig wurde Frau Dr. Matussek im September 2006 zur Richterin am Landgericht ernannt. In der Zeit von März bis August 2012 erfolgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Braunschweig. Dort wurde sie im Oktober 2013 zur Richterin am Oberlandesgericht und im August 2017 zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht ernannt.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Matussek dem vornehmlich für das Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat zugewiesen.
Richter am Bundesgerichtshof Rust ist 45 Jahre alt. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 2004 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Als Proberichter war er bei den Amtsgerichten Schleswig, Meldorf, Pinneberg und bei dem Landgericht Itzehoe tätig. Im April 2011 wurde er bei dem Landgericht Itzehoe zum Richter am Landgericht ernannt. Von dort wurde Herr Rust in der Zeit von November 2014 bis Mitte August 2017 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und im Anschluss bis August 2019 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Gegen Ende dieser Abordnung - im Juni 2019 - wurde er bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht zum Richter am Oberlandesgericht ernannt.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Rust dem für das Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat zugewiesen.
Karlsruhe, den 1. Juli 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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