Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Spaniol im Ruhestand
Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 31.03.2021
Nr. 072/2021
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Margret Spaniol wird mit Ablauf des 31. März 2021 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Frau Dr. Spaniol wurde am 24. Juni 1955 in Schiffweiler geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg und als Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht trat sie im September 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Waldshut-Tiengen eingesetzt, bevor sie im September 1991 bei dem Landgericht Offenburg zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Von dort war sie in der Zeit von Oktober 1993 bis April 1996 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Anschluss an diese Abordnung wechselte sie im Mai 1996 an das Landgericht Freiburg, wo sie - unterbrochen von einer neunmonatigen Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe - bis Juli 2003 tätig war. Im August 2003 wurde Frau Dr. Spaniol bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt und gehörte dort bis Dezember 2011 einem Strafsenat an. Danach wechselte sie an das Landgericht Freiburg, wo sie als Vorsitzende eine Strafkammer leitete.
Am 18. Juni 2012 wurde Frau Dr. Spaniol zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für Rechtsmittel in Staatsschutzsachen und Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Celle (bis 14. Februar 2020), Düsseldorf, Oldenburg, Koblenz und Rostock (bis Ende 2014) zuständigen 3. Strafsenat an. Seit dem 1. Juli 2020 war sie dessen stellvertretende Vorsitzende. Zudem wurde sie für den 3. Strafsenat zunächst als stellvertretendes und später als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Seit Januar 2017 nahm sie zudem das Amt der stellvertretenden Geheimschutz- und Sabotageschutzbeauftragten des Bundesgerichtshofs wahr.
In den annähernd neun Jahren ihrer Zugehörigkeit zum 3. Strafsenat hat Frau
Dr. Spaniol die Rechtsprechung des Senats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 31. März 2021
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