Verurteilung wegen im Jahre 1995 begangenen Mordes rechtskräftig
Ausgabejahr 2020
Erscheinungsdatum 20.11.2020
Nr. 144/2020
Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 311/20
Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine hiergegen gerichtete Revision verworfen.
Nach den von der Strafkammer getroffenen Feststellungen wollte sich der Angeklagte im August 1995 nach dem Besuch der Kirmes in Sögel im Emsland an einer damals 24 Jahre alten Frau sexuell vergehen. Nach ihrer Flucht aus seinem Fahrzeug verfolgte er sie auf ein Stoppelfeld, wo das Opfer zu Boden ging. Im weiteren Verlauf des Geschehens entwickelte der Angeklagte Angst vor der Entdeckung seiner Tat. Aus diesem Grund erdrosselte er die ihm körperlich unterlegene junge Frau und ließ ihre Leiche auf dem Feld zurück.
Das Landgericht hat das Geschehen als Mord gewertet und den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat ihn unter anderem deshalb als überführt angesehen, weil er seine DNA an der Kleidung des Tatopfers hinterlassen hatte. Dies hatte eine sachverständige Untersuchung alter DNA-Extrakte ergeben.
Nach der Entscheidung des 3. Strafsenats weist das landgerichtliche Urteil keinen Rechtsfehler auf. Es ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Osnabrück - 6 Ks - 710 Js 37079/19 - 12/19 - Urteil vom 13. März 2020
Karlsruhe, den 20. November 2020
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Ergänzende Dokumente
Beschluss des 3. Strafsenats vom 10.11.2020 - 3 StR 311/20 -