Vizepräsident des Bundesgerichtshofs a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Hagen verstorben
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 16.12.2019
Nr. 161/2019
Am 5. Dezember 2019 ist der frühere Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Hagen im Alter von 85 Jahren verstorben.
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hagen, der in Oppeln geboren wurde, gehörte dem Bundesgerichtshof bis zum Eintritt in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Januar 1999 fast 24 Jahre lang an. Im Jahr 1994 wurde er zum Vizepräsident des Gerichts ernannt.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1961 in den höheren Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. In den Jahren 1966 bis 1973 war er als wissenschaftlicher Assistent an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Kiel abgeordnet, wo er sich im Jahr 1970 habilitierte. Nach einer dreijährigen Lehrstuhlvertretung in Frankfurt am Main kehrte er im Jahr 1973 als Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in den Richterdienst zurück.
Nach seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im August 1975 gehörte Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hagen dem im Wesentlichen für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat an, den er seit Mai 1988 neben dem Senat für Landwirtschaftssachen als Vorsitzender leitete. Durch seine langjährige Zugehörigkeit zum V. Zivilsenat hat er die Rechtsprechung des Senats in maßgeblicher Weise beeinflusst und geprägt. Unter seinem Vorsitz ergingen zahlreiche Grundsatzentscheidungen zum Grundstücks- und Nachbarrecht. Große Verdienste erwarb er sich dabei insbesondere bei der Bewältigung der wirtschaftlich besonders bedeutsamen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eigentums- und Vermögensordnung der ehemaligen DDR, mit denen sich der V. Zivilsenat nach der Wiedervereinigung zu befassen hatte.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit spielte die Juristische Studiengesellschaft, deren langjähriger Vorsitzender er war, eine herausragende Rolle in seinem Leben. Das Ziel der Gesellschaft, einen Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern über aktuelle und grundsätzliche Fragen zu fördern, war ihm stets ein besonderes Anliegen.
Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hagen war eine herausragende Richterpersönlichkeit. Der Bundesgerichtshof verliert mit ihm einen früheren Vizepräsidenten, der sich innerhalb und außerhalb des Gerichts höchste Wertschätzung erworben hat und seinem Gericht auch im Ruhestand freundschaftlich verbunden blieb.
Karlsruhe, den 16. Dezember 2019
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