Hauptverhandlung im Verfahren 1 StR 219/17 (Freispruch ehemaliger Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank AG vom Vorwurf des versuchten Prozessbetruges) am 22. Oktober 2019 um 11.00 Uhr
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 08.10.2019
Nr. 129/2019
Wichtiger Hinweis:
Der Termin findet in der Außenstelle des Bundesgerichtshofs statt – Rintheimer Querallee 11, Sitzungssaal E 004, Karlsruhe!
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in einem Zivilprozess gegen einen der Angeklagten und die vormals von ihnen vertretene Deutsche Bank AG bewusst falschen Sachvortrag in Anwaltsschriftsätzen veranlasst bzw. nicht unterbunden sowie auf Befragen durch das Oberlandesgericht München unwahre Angaben gemacht zu haben. Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans hätten sie hierdurch – im Ergebnis erfolglos – erreichen wollen, dass die an die Insolvenz von Gesellschaften eines Medienkonzerns anknüpfende Schadensersatzklage abgewiesen wird.
Das Landgericht München I hat die Angeklagten von dem gegen sie erhobenen Vorwurf des versuchten Betruges aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Es hat sich insbesondere nicht davon überzeugen können, dass die Angeklagten in dem Zivilverfahren wahrheitswidrig vortragen lassen oder falsche Angaben machen wollten. Zugleich hat das Landgericht die Nebenbeteiligte Deutsche Bank AG freigesprochen, also gegen sie keine Geldbuße verhängt.
Mit ihren Revisionen wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche von drei der ursprünglich fünf Angeklagten und gegen den Freispruch der Nebenbeteiligten.
Vorinstanz:
Landgericht München I – Urteil vom 25. April 2016 – 5 KLs 401 Js 160239/11
Karlsruhe, den 8. Oktober 2019
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