Richter am Bundesgerichtshof Jochem Gröning im Ruhestand
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 30.09.2019
Nr. 125/2019
Richter am Bundesgerichtshof Jochem Gröning wird mit Ablauf des 30. September 2019 in den Ruhestand treten.
Herr Gröning wurde am 4. Juni 1954 in Lüdinghausen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im März 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft, dem Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Schöneberg eingesetzt. Am 27. März 1988 wurde er unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit bei dem Landgericht Berlin zum Richter am Landgericht ernannt. Seit Juli 1994 war er zur obergerichtlichen Erprobung an das Kammergericht Berlin abgeordnet und wurde im Anschluss hieran am 26. Mai 1995 zum Richter am Kammergericht befördert. Dort war er Mitglied eines für das Handels-, Kartell- und Vergaberecht zuständigen Senats.
Am 1. November 2006 wurde Herr Gröning zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und war zunächst bis Ende des Jahres 2006 dem I. Zivilsenat zugewiesen. Seit Januar 2007 ist er Mitglied des vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befassten und darüber hinaus für Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht und Schenkungs- und Vergaberecht zuständigen X. Zivilsenats, dessen stellvertretender Vorsitzender er in der Zeit vom 1. April 2009 bis 31. Dezember 2010 war. Im gleichen Zeitraum war er für den X. Zivilsenat zudem stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen und vom 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009 zunächst stellvertretendes und seit dem 1. Januar 2010 ordentliches Mitglied in dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Nach einer zweijährigen Unterbrechung übernahm er vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 erneut den stellvertretenden Vorsitz des X. Zivilsenats und wurde für diesen Senat wiederum als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
Während seiner annährend dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Gröning die Rechtsprechung des X. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 30. September 2019
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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