Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner im Ruhestand
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 29.03.2019
Nr. 037/2019
Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Wellner wird mit Ablauf des 31. März 2019 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Wellner wurde am 25. August 1953 in St. Ingbert geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juni 1982 in den höheren Justizdienst des Saarlandes ein. Während der Proberichterzeit war er beim Landgericht Saarbrücken und den Amtsgerichten Homburg, Völklingen, Neunkirchen und Ottweiler eingesetzt, bevor er am 2. Juli 1985 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit beim Landgericht Saarbrücken zum Richter am Landgericht ernannt wurde. Von dort war er von Oktober 1986 bis September 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Seit seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht am 18. Februar 1991 war er beim Oberlandesgericht Saarbrücken als Mitglied in verschiedenen Zivilsenaten tätig.
Mit Wirkung zum 1. Dezember 1999 wurde Herr Wellner zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen, das Arzthaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht zuständigen VI. Zivilsenat an. Seit dem 14. August 2002 ist er darüber hinaus Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Senats für Notarsachen. Als stellvertretendes bzw. ordentliches Mitglied ist er jeweils für den VI. Zivilsenat seit dem 14. August 2002 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und seit dem 1. Dezember 2015 in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt.
Während seiner annährend zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Wellner die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats maßgeblich mit geprägt.
Karlsruhe, den 29. März 2019
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