Der Bundesgerichtshof

Revision des ehemaligen Landrats des Landkreises Jerichower Land gegen seine Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung erfolglos

Ausgabejahr 2018
Erscheinungsdatum 13.11.2018

Nr. 176/2018

Das Landgericht Magdeburg hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in vier Fällen unter Freisprechung im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber hinaus hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740 € angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte während seiner Amtszeit zugunsten einer Ziegelei GmbH unter Verletzung seiner Dienstpflichten Einfluss auf Verwaltungsvorgänge genommen. Dabei hatte er die GmbH im Zusammenhang mit der Genehmigung von – falsch deklarierten – Müllablagerungen in zwei Tongruben des Landkreises und in weiteren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen pflichtwidrig in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren, auch durch Abänderungen von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete seiner Behörde, unterstützt. Für seine pflichtwidrigen Diensthandlungen nahm er verschiedene Vorteile und Bargeldzahlungen entgegen.

Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der 1. Strafsenat hat dieses Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 13. September 2018 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist.

Beschluss vom 13. September 2018 – 1 StR 115/18

Landgericht Magdeburg – Urteil vom 23. Juni 2017 – 24 KLs 491 Js 18043/09

Karlsruhe, den 13. November 2018

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 13.9.2018 - 1 StR 115/18 -