Der Bundesgerichtshof

Hauptverhandlung am 22. Februar 2018, 9.00 Uhr, in der Strafsache 3 StR 286/17 (Anschlag auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS" im Hauptbahnhof Hannover)

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 30.11.2017

Nr. 191/2017

Das Oberlandesgericht Celle hat die Angeklagte S. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren, den Angeklagten K. wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts stach die Angeklagte S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten, weil sie in ihm einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland sah, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als "Feinde des Islams" hasste. Sie handelte dabei im Auftrag von Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staates (IS), mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Dem Angeklagten K. hatte sie im Vorfeld der Tat davon berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.

Gegen ihre Verurteilung wenden sich die Angeklagten mit ihren jeweils auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen. Die Angeklagte S. hat außerdem eine Verfahrensrüge erhoben.

Vorinstanz:

OLG Celle - 4 StE 1/16 2 StE 12/16-4 - Entscheidung vom 26. Januar 2017

Karlsruhe, den 30. November 2017

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Ergänzende Dokumente

Urteil des 3. Strafsenats vom 19.4.2018 - 3 StR 286/17 -