Urteil wegen Mordes aus Habgier in Limburg a. d. Lahn rechtskräftig
Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 22.11.2017
Nr. 186/2017
Beschluss vom 15. November 2017 – 2 StR 261/17
Das Landgericht Limburg a. d. Lahn hat die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts begab sich die Angeklagte, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befand, am Vormittag des 11. April 2016 zu der Wohnung der 85jährigen Geschädigten in Limburg a. d. Lahn. Die Angeklagte, die mit dem Tatopfer weitläufig verwandt war, griff die körperlich stark eingeschränkte Geschädigte an, stieß sie zu Boden und würgte sie. Anschließend trat sie auf die bewusstlose Geschädigte ein. Danach ergriff sie ein Stuhlkissen und drückte dieses auf das Gesicht der Geschädigten. Als sie sicher war, dass die Geschädigte verstorben war, durchsuchte sie die Wohnung und erbeutete 2.900 Euro.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Angeklagten durch Beschluss vom 15. November 2017 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Limburg (Lahn) 2 Ks 3 Js 8236/16
Karlsruhe, den 22. November 2017
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Ergänzende Dokumente
Beschluss des 2. Strafsenats vom 15.11.2017 - 2 StR 261/17 -