Der Bundesgerichtshof

Verhandlungstermin am 31. Mai 2017, 9.15 Uhr, in Sachen 2 StR 489/16 (Verurteilung eines Radiomoderators der "Ostseewelle" u.a. wegen Betrugs)

Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 22.05.2017

Nr. 081/2017

Das Landgericht Rostock hat einen ehemaligen Moderator des Radiosenders "Ostseewelle" wegen Betruges in neun Fällen und Bankrotts unter Einbeziehung früherer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er hatte nach den Urteilsfeststellungen gemeinsam mit einem Mittäter als Moderator der "Morgenshow" des Senders ein Gewinnspiel dahingehend manipuliert, dass vorher von ihm ausgewählte und über die Lösung unterrichtete Anrufer den Gewinn erhielten.

Über die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil verhandelt der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs.

Vorinstanz:

Landgericht Rostock - Urteil vom 27. April 2017 – 18 KLs 94/13

Karlsruhe, den 22. Mai 2017

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Ergänzende Dokumente

Urteil des 2. Strafsenats vom 31.5.2017 - 2 StR 489/16 -