Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Alfred Bergmann im Ruhestand
Ausgabejahr 2017
Erscheinungsdatum 28.02.2017
Nr. 026/2017
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Alfred Bergmann wird mit Ablauf des 28. Februar 2017 in den Ruhestand treten.
Herr Prof. Dr. Bergmann wurde am 13. Juli 1953 in Essen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst knapp viereinhalb Jahre lang, von April 1983 bis September 1987, als Hochschulassistent am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg tätig. Im Oktober 1987 wurde er als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Karlsruhe und dem Amtsgericht Ettlingen zugelassen; zugleich war er Mitarbeiter bei den Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Brandner und Dr. Kummer. Im Oktober 1992 folgte seine Zulassung bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe, im September 2000 diejenige als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof.
Am 29. Juli 2002 wurde Herr Prof. Dr. Bergmann zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehörte zunächst bis Ende November 2003 dem IX. Zivilsenat an, dem vornehmlich das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zugewiesen sind. Vom 1. Dezember 2003 bis zum 16. November 2010 war er Mitglied, seit dem 1. November 2007 auch stellvertretender Vorsitzender des schwerpunktmäßig für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie das Transportrecht zuständigen I. Zivilsenats. Zugleich war er in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis Ende 2010 dem Kartellsenat zugewiesen. Am 17. November 2010 wurde Herr Prof. Dr. Bergmann zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither leitet er den vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat. Vom 1. Februar 2011 bis Ende 2016 saß er gleichzeitig auch dem Dienstgericht des Bundes vor. Als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied gehört er dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie den Großen Senaten an. Seit Juli 2010 ist er zudem Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs. Im November 2011 wurde er zum Honorarprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bestellt.
Die Rechtsprechung der Spruchkörper, deren Mitglied bzw. Vorsitzender er war, hat Herr Prof. Dr. Bergmann maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 28. Februar 2017
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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