Richter am Bundesgerichtshof Karlheinz Stöhr im Ruhestand
Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 30.11.2016
Nr. 216/2016
Richter am Bundesgerichtshof Karlheinz Stöhr wird mit Ablauf des 30. November 2016 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Stöhr wurde am 22. Juni 1951 in Bamberg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er am 2. Juni 1980 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen beim Landgericht Bonn sowie dem Amtsgericht Siegburg wurde er am 30. November 1983 zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. Seit August 1984 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet, wechselte Herr Stöhr im Mai 1986 unter gleichzeitiger Ernennung zum Regierungsdirektor in den Bundesdienst. Am 1. Mai 1992 erfolgte seine Beförderung zum Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz.
Am 1. November 2001 wurde Herr Stöhr zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit dem 1. Dezember 2015 ist. Für diesen Senat ist er zudem seit Januar 2009 als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Ebenfalls seit Januar 2009 ist er darüber hinaus als Vertreter eines beisitzenden Mitglieds dem Senat für Anwaltssachen zugewiesen. Die Rechtsprechung insbesondere des VI. Zivilsenats hat Herr Stöhr in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitgeprägt. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit gehörte er von Juli 2006 bis Oktober 2012 dem Richterrat des Bundesgerichtshofs an.
Karlsruhe, den 30. November 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501