Der Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof verpflichtet "NSA- Untersuchungsausschuss" zum Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 21.11.2016

Nr. 209/2016

Beschluss vom 11. November 2016 – 1 BGs 125/16

Die Abgeordneten M.R. und Dr. K.N. haben als Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des "NSA-Untersuchungsausschusses" bei dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gemäß § 17 Abs. 4 Parlamentarisches Untersuchungs-ausschussgesetz beantragt, den Untersuchungsausschuss zu verpflichten, ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung zu beschließen. Mit dem von den Antragstellern begehrten Amtshilfeersuchen solle die Bundesregierung ersucht werden, die Voraussetzungen, für eine Vernehmung des Zeugen S. in Deutschland zu schaffen, insbesondere dem Zeugen wirksamen Auslieferungsschutz zuzusichern.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat diesem Antrag mit Beschluss vom 11. November 2016 stattgegeben. Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden. Der Beschluss verpflichtet den Untersuchungsausschuss lediglich ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung zu stellen.

Karlsruhe, den 21. November 2016

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Ergänzende Dokumente

Beschluss des Ermittlungsrichters vom 11.11.2016 - 1 BGs 125/16 -