Richterin am Bundesgerichtshof Angela Diederichsen im Ruhestand
Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 30.11.2015
Nr. 196/2015
Richterin am Bundesgerichtshof Angela Diederichsen wird mit Ablauf des 30. November 2015 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Frau Diederichsen wurde am 8. Juli 1950 in Neunburg vorm Wald geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Jahre 1977 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Sie war zunächst für zwei Jahre im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und anschließend bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht München II tätig, wo sie im April 1980 zur Staatsanwältin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Im März 1982 wechselte sie als Richterin am Amtsgericht an das Amtsgericht München. Von Ende 1983 bis Mitte 1994 war Frau Diederichsen als hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiterin für Rechtsreferendare tätig. In dieser Zeit, am 1. Juni 1990, erfolgte ihre Beförderung zur Richterin am Oberlandesgericht München, wo sie ab Juli 1994 zunächst in einem Zivil- und später in einem Strafsenat tätig war.
Am 7. November 2000 wurde Frau Diederichsen zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie gehört seither dem vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Arzthaftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenat an, dessen stellvertretende Vorsitzende sie seit dem 1. Februar 2014 ist. Seit Januar 2010 ist sie zugleich Mitglied - seit Januar 2011 auch stellvertretende Vorsitzende - des Senats für Notarsachen. Seit Anfang 2004 ist sie außerdem Vertreterin der nicht ständigen Beisitzer im Dienstgericht des Bundes. Für den VI. Zivilsenat bzw. den Senat für Notarsachen ist sie stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen bzw. in den Großen Senaten. Für den Senat für Notarsachen ist sie zudem in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Frau Diederichsen gehörte darüber hinaus von 2004 bis Mitte 2006 dem Richterrat sowie in den Jahren 2011 bis 2014 dem Präsidium des Bundesgerichtshofs an. Die Rechtsprechung insbesondere des VI. Zivilsenats hat Frau Diederichsen in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitgeprägt.
Karlsruhe, den 30. November 2015
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