Terminhinweis in Sachen 2 StR 439/13 für den 1. Oktober 2014
Ausgabejahr 2014
Erscheinungsdatum 25.09.2014
Nr. 133/2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten folgenden Terminhinweis geben:
Verhandlungstermin: 1. Oktober 2014
2 StR 439/13
LG Köln - 111 Ks 1/12 90 Js 196/07 - vom 10. Januar 2013
Verhandlung des Bundesgerichtshofs in einem Fall der Verurteilung wegen Mordes "ohne Leiche"
Der Bundesgerichtshof verhandelt am 1. Oktober 2014 zum zweiten Mal einen Fall (2 StR 439/13), in dem es um den Vorwurf des Mordes zum Nachteil einer plötzlich verschwundenen Ehefrau und Mutter geht, die seit dem 18. April 2007 von Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn nicht mehr gesehen oder gehört wurde.
Das Landgericht Köln hatte zunächst drei Angeklagte - den Ehemann sowie dessen Schwester und Schwager - jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Aufhebung dieses Urteils durch den Bundesgerichtshof am 22. Dezember 2011 – 2 StR 509/10 (BGHSt 57, 71 ff.) wegen Unverwertbarkeit der akustischen Überwachung eines Selbstgesprächs des Ehemanns im Auto hat die neue Schwurgerichtskammer den Ehemann abermals verurteilt, aber die anderen Angeklagten freigesprochen. Gegen die Verurteilung des Ehemanns richtet sich dessen Revision; gegen die Freisprechungen wendet sich die Revision einer Angehörigen der verschwundenen Ehefrau und Mutter.
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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Ergänzende Dokumente
Urteil des 2. Strafsenats vom 22.12.2011 - 2 StR 509/10 -
Urteil des 2. Strafsenats vom 30.12.2014 - 2 StR 439/13 -