Richter am Bundesgerichtshof Bernd Raebel im Ruhestand
Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.09.2013
Nr. 159/2013
Richter am Bundesgerichtshof Bernd Raebel wird mit Ablauf des 30. September 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Raebel wurde am 28. Juli 1948 in Buxtehude geboren.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahr 1975 trat er 1976 in den höheren Justizdienst des Landes Hamburg ein. Hier war er während seiner Zeit als Proberichter bei der Staatsanwaltschaft Hamburg und beim Amtsgericht Hamburg eingesetzt. 1979 wurde er zum Richter am Landgericht ernannt. Während seiner Zugehörigkeit zum Landgericht Hamburg war er als Beisitzer – teilweise auch als stellvertretender Vorsitzender – in verschiedenen Zivilkammern tätig. Seine Tätigkeit beim Landgericht Hamburg wurde durch mehrere Abordnungen unterbrochen. Von 1983 bis 1986 war er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet; im Jahr 1989 schloss sich eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof an. 1993 wechselte er an das Ministerium der Justiz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wo er 1994 zum Ministerialrat befördert wurde.
Im Jahr 1999 wurde Herr Raebel zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit dem 1. Juli 2000 gehörte er dem vor allem für das Insolvenzrecht und das Anwaltshaftungsrecht zuständigen IX. Zivilsenat an. Daneben war er stellvertretender Vorsitzender des von 2003 bis einschließlich 2004 eingerichteten Hilfssenats IXa.
Herr Raebel hat während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof die Rechtsprechung vor allem des IX. Zivilsenats und des IXa. Zivilsenats maßgeblich mitbeeinflusst. Als Mitglied dieser Senate hat er eine Vielzahl grundlegender Entscheidungen verfasst. Dabei hat er sich in besonderem Maße um die Entwicklung des Insolvenzrechts und des Einzelzwangsvollstreckungsrechts verdient gemacht.
Karlsruhe, den 30. September 2013
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