Der Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes an einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 26.09.2013

Nr. 158/2013

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision eines 53-Jährigen Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf verworfen, das gegen ihn am 5. April 2013 wegen Mordes an einer Beschäftigten des Jobcenters der Bundesagentur für Arbeit und des Rhein-Kreises Neuss eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt hatte. Der Angeklagte hatte sich am 26. September 2012 in die Räumlichkeiten des Jobcenters in Neuss begeben und die dort tätige Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Zu der Tat hatte er sich entschlossen, weil er glaubte, das Jobcenter habe sich sein – wie üblich zum Zwecke der Unterrichtung möglicher Arbeitgeber erbetenes – Einverständnis mit der Weitergabe persönlicher Daten nur deshalb verschafft, weil es diese habe verkaufen wollen.

Beschluss vom 17. September 2013 – 3 StR 227/13

Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 5. April 2013 – 17 Ks 2/13

Karlsruhe, den 26. September 2013

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 3. Strafsenats vom 17.9.2013 - 3 StR 227/13 -