Urteil gegen dänischen Vater wegen Doppelmords an seinen Töchtern rechtskräftig
Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 12.12.2012
Nr. 208/2012
Nach einem Ausflug, den der in Dänemark lebende Angeklagte zum Ende der Sommerferien 2011 mit seinen beiden zehn und neun Jahre alten Töchtern unternommen hatte, tötete er die mit einem Schlafmittel betäubten, auf der Rückbank seines Autos schlafenden Kinder, indem er das Fahrzeug auf einem Waldweg in der Nähe der Stadt Kremmen (Brandenburg) in Brand setzte. Er hatte die Tat längerfristig geplant; durch sie wollte er verhindern, dass die Mädchen, die nach seiner Scheidung von deren Mutter zunächst bei ihm wohnten, künftig bei ihr leben würden.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, der vom Landgericht Potsdam wegen zweifachen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. November 2012 – 5 StR 559/12
LG Potsdam – 21 Ks 1/12 – Urteil vom 31. Mai 2012
Karlsruhe, den 12. Dezember 2012
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Ergänzende Dokumente
Beschluss des 5. Strafsenats vom 27.11.2012 - 5 StR 559/12 -