Newsletter des Bundesgerichtshofs für Pressemitteilungen
Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 21.10.2010
Nr. 199/2010
Nach der Neugestaltung des Internetauftritts bietet der Bundesgerichtshof nun auch einen E-Mail-Newsletter für aktuelle Pressemitteilungen an.
Interessentinnen und Interessenten, die regelmäßig über Entscheidungen, presse-relevante Terminhinweise und über aktuelle Meldungen des Bundesgerichtshofs informiert werden möchten, können sich für den kostenlosen Newsletter über die Internetseite der Bundesgerichtshofs <a href="http://www.bundesgerichtshof.de">www.bundesgerichtshof.de</a> anmelden lassen.
Hierzu ist eine einmalige Bestellung erforderlich (siehe hierzu: <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_bestellen_node.html">Newsletter bestellen</a>).
Das Angebot zur Anmeldung des Newsletters (wählbar als HTML-Format oder im Textformat) finden Sie ab sofort in den Rubriken:
- Presse – Unterpunkt <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_node.html">Newsletter-Pressemitteilungen</a>
- Service – Unterpunkt <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_node.html">Newsletter-Pressemitteilungen</a>
- bis auf weiteres auf der <a href="http://www.bundesgerichtshof.de">Startseite</a>
Möchten Sie keine E-Mail mit Pressemitteilungen mehr erhalten, können Sie den Newsletter einfach wieder abbestellen (siehe hierzu: <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Service/Newsletter/newsletter_abbestellen_node.html">Newsletter abbestellen</a>).
Karlsruhe, den 21. Oktober 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501