Richter am Bundesgerichtshof Claus Asendorf im Ruhestand
Ausgabejahr 2009
Erscheinungsdatum 30.12.2009
Nr. 263/2009
Nach Vollendung des 63. Lebensjahres wird Richter am Bundesgerichtshof Claus Asendorf auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 31. Dezember 2009 vorzeitig in den Ruhestand treten.
Herr Asendorf wurde am 19. November 1946 in Klingenthal geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.
Nach Abschluss der juristischen Ausbildung war Herr Asendorf zunächst wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie bei Prof. Dr. Wolff an der Universität Frankfurt am Main. Am 1. April 1977 trat er in den hessischen Justizdienst ein; er wurde als Richter auf Probe dem Amtsgericht Bad Vilbel und dem Landgericht Frankfurt am Main zugewiesen, bei dem er in der Folgezeit verschiedenen Zivilkammern und kurzfristig auch einer Strafkammer angehörte. Seine Ernennung zum Richter am Landgericht Frankfurt am Main erfolgte am 1. Mai 1980. In der Zeit von 1983 bis 1985 war Herr Asendorf als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach seiner Rückkehr an das Landgericht Frankfurt wurde er am 30. April 1986 zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Dort war er in einem Spezialsenat für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz sowie im Kartellsenat tätig.
Im Jahre 2001 wurde Herr Asendorf zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem insbesondere für Patent- und Gebrauchsmusterrecht zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört. Daneben war er seit 2005 Mitglied des Senats für Patentanwaltssachen und für diesen in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt, in dem er zuletzt auch den X. Zivilsenat vertrat.
Herr Asendorf war mit dem breit gefächerten Aufgabengebiet des X. Zivilsenats in vollem Umfang befasst und hat an der Beantwortung grundsätzlicher Fragen in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten mitgewirkt.
Hervorzuheben ist sein Beitrag zur rechtlichen Durchdringung der mittelbaren Patentverletzung, die den X. Zivilsenat in den letzten Jahren wiederholt beschäftigt hat. Die mit den Schlagworten "Antriebsscheibenaufzug" (GRUR 2005, 848) und "Haubenstretchautomat" (BGHZ 170, 338) versehenen Urteile stammen aus seiner Feder. Von Herrn Asendorf entworfene und in BGHZ veröffentlichte Entscheidungen auf dem Gebiet des Patentrechts behandeln aber beispielsweise auch Fragen des diesem Rechtsgebiet eigenen Verfahrensrechts (BGHZ 166, 347 – Mikroprozessor; BGHZ 163, 369 – Strahlungssteuerung).
Im Reisevertragsrecht hat sich Herr Asendorf unter anderem Preiserhöhungsklauseln oder Vermittlerklauseln und deren Vereinbarkeit mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewidmet (NJW 2003, 507; BGHZ 156, 220). Im Schenkungsrecht hat er beispielsweise bei der Beantwortung der Frage mitgewirkt, auf welchen Zeitpunkt der Träger der Sozialhilfe bei der Berechnung des zurückzufordernden Betrags abzustellen hat (BGHZ 155, 57). Was schließlich das Vergaberecht anbelangt, hat Herr Asendorf zur Weiterentwicklung der Rechtsprechung insbesondere durch die federführend von ihm ausgearbeitete Entscheidung beigetragen, mit welcher der X. Zivilsenat erstmals die Schadensersatzmöglichkeiten der Bieter erweitert hat (BGHZ 173, 33).
Das umfassende rechtliche Interesse von Herrn Asendorf kommt auch in seiner schriftstellerischen Tätigkeit zum Ausdruck. Neben der Bearbeitung wettbewerbsrechtlicher und reisevertragsrechtlicher Themen ist hier insbesondere die Mitarbeit an einem angesehenen Standardkommentar zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht zu nennen. Die außerdem durch verschiedene Aufsätze - beispielsweise zum Raumformgedanken oder zur Aufgabe des Sachverständigen in Patentnichtigkeitsprozessen - belegte Kompetenz von Herrn Asendorf auf diesem Rechtsgebiet kommt überdies dem Nachwuchs in Ingenieurberufen zu Gute; seit 1997 ist Herr Asendorf als Lehrbeauftragter für gewerblichen Rechtsschutz für Ingenieure (Schwerpunkt technische Schutzrechte) an der Technischen Universität in Darmstadt tätig.
Herr Asendorf gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im Bundesgerichtshof wegen seiner profunden Fachkenntnisse und seiner kollegialen Art besondere Wertschätzung.
Karlsruhe, den 30. Dezember 2009
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