BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in Berliner Gymnasium
Ausgabejahr 2008
Erscheinungsdatum 08.12.2008
Nr. 225/2008
Am 19. Januar 2007 kam es zu einem gewalttätigen Zwischenfall an einem Gymnasium in Berlin-Lichtenrade, nachdem schulfremde Jugendliche nicht zu einer schulinternen Party zugelassen worden waren. Ein Polizeibeamter, der als Vater eines Schülers und ehrenamtlicher Helfer bei dieser Party anwesend war, wurde bei seinem Vermittlungsversuch von den Jugendlichen niedergeschlagen und mit Faust- und Gürtelschlägen sowie Tritten misshandelt. Zwei der Jugendlichen griffen ihn überdies mit Eisenstangen an. Er wurde schwer verletzt.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen von drei Jugendlichen, die deswegen vom Landgericht Berlin zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden waren, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 27. November 2008 – 5 StR 495/08
Landgericht Berlin – 524 Ks 32/07 – Urteil vom 6. September 2007
Karlsruhe, den 8. Dezember 2008
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Ergänzende Dokumente
Beschluss des 5. Strafsenats vom 27.11.2008 - 5 StR 495/08 -