Der Bundesgerichtshof

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wolf-Dieter Dressler im Ruhestand

Ausgabejahr 2008
Erscheinungsdatum 31.10.2008

Nr. 201/2008

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Wolf-Dieter Dressler wird mit Ablauf des 31. Oktober 2008 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Dressler wurde am 13. Oktober 1943 in Straßburg geboren. Er ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg trat er 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Er war zunächst Richter auf Probe bei dem Landgericht Heidelberg. 1975 wurde er zum Richter am Landgericht Heidelberg ernannt. Von dort war er in den Jahren 1978 bis 1981 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 1982 folgte die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, bei dem er Mitglied eines Zivilsenats war.

In den Jahren 1991 bis 1992 war Herr Dr. Dressler dem Kreisgericht Leipzig-Stadt zugewiesen.

1992 wurde Herr Dr. Dressler zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem VI. Zivilsenat, der vornehmlich für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständig ist, zugewiesen. Herr Dr. Dressler wurde 2001 stellvertretender Vorsitzender des VI. Zivilsenats und war für ihn in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Dr. Dressler im VI. Zivilsenat waren die Aufarbeitung des DDR-Unrechts (Stasi-Bespitzelung und ähnliche Fallgestaltungen), die Produkthaftung – hier insbesondere der deliktische Schutz des Integritätsinteresses des Eigentümers – , der Erwerbs- und Unterhaltsschaden sowie die Abgrenzung zwischen persönlichem Schadensersatz und dem Sozialversicherungsrecht. Im Bereich der Arzthaftung war er maßgeblich an der Verfeinerung von Beweislastregeln beteiligt. Insbesondere im Bereich der Arzthaftung und des Unfallschadensrechts ist Herr Dr. Dressler durch Veröffentlichungen als Autor und Mitherausgeber hervorgetreten. Er hat die Rechtsprechung des Senats auch in Vorträgen und Seminaren erläutert und hatte mehrere Jahre einen Lehrauftrag an der Universität Konstanz inne.

2002 wurde Herr Dr. Dressler zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt und übernahm den Vorsitz des VII. Zivilsenats. Diesem Zivilsenat sind vornehmlich Rechtsstreitigkeiten über Werkverträge im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken und über die Dienstverhältnisse der Architekten zugewiesen. Auf diesen Rechtsgebieten ergingen unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Dressler zahlreiche wegweisende Entscheidungen. Auch dem Zwangsvollstreckungsrecht, das 2005 in wesentlichen Teilen in die Zuständigkeit des VII. Zivilsenats überging, galt sein besonderes Augenmerk.

Neben der Tätigkeit im VI., später im VII. Zivilsenat, war Herr Dr. Dressler eine Reihe von Jahren Mitglied – und auch stellvertretender Vorsitzender - des Senats für Patentanwaltssachen.

Herr Dr. Dressler wirkte mehrere Jahre als Mitglied des Präsidiums in der richterlichen Selbstverwaltung des Bundesgerichtshofs mit.

Herr Dr. Dressler ist eine herausragende Richterpersönlichkeit von außerordentlicher juristischer Begabung. Mit dem Eintritt von Herrn Dr. Dressler in den Ruhestand verliert der Bundesgerichtshof einen wegen seiner Kompetenz, seiner angenehmen integrierenden Art und seiner weit gefächerten Bildung besonders geschätzten Vorsitzenden.

Karlsruhe, den 31. Oktober 2008

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