Pressemitteilung 066/2005 des Bundesgerichtshofes
Ausgabejahr 2005
Erscheinungsdatum 27.04.2005
Nr. 66/2005
Urteil wegen versuchter Anstiftung zum Mord an ehemaligem Vorstandsmitglied der Daimler-Benz AG rechtskräftig
Das Landgericht Stuttgart hatte die Angeklagte wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Angeklagte hatte im Dezember 2003 einen Dritten beauftragt, ihren Ehemann, ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Daimler-Benz AG, zu töten, um die Witwenrente in Höhe von ca. 10.000 Euro monatlich zu erhalten. Zur Ausführung der Tat kam es nicht, weil der vermeintliche Auftragsmörder ein verdeckter Ermittler der Polizei war.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluß vom 20. April 2005 – 1 StR 84/05
LG Stuttgart - 1 Ks 113 Js 94 689/03
Karlsruhe, den 27. April 2005
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