Der Bundesgerichtshof

Pressemitteilung 037/2005 des Bundesgerichtshofes

Ausgabejahr 2005
Erscheinungsdatum 28.02.2005

Nr. 37/2005

Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig

Das Landgericht Hof hatte den Angeklagten wegen Mordes an der zur Tatzeit neunjährigen Peggy zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hatte es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung des Geständnisses des Angeklagten, ist durch das Landgericht rechtsfehlerfrei erfolgt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 25. Januar 2005 – 1 StR 502/04

(Landgericht Hof - 1 KLs 22 Js 12 451/01)

Karlsruhe, den 28. Februar 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 25.1.2005 - 1 StR 502/04 -