Der Bundesgerichtshof

Pressemitteilung 029/2005 des Bundesgerichtshofes

Ausgabejahr 2005
Erscheinungsdatum 22.02.2005

Nr. 29/2005

Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Karlsruhe und

des Bundesgerichtshofs

Sicherheitslage verbietet derzeit Öffnung des

BGH-Geländes

Herr Oberbürgermeister Fenrich, Herr Bürgermeister Eidenmüller, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Geiger, Bundesministerium der Justiz, und Herr Präsident Prof. Dr. Hirsch vom Bundesgerichtshof haben die Frage der Öffnung des Geländes des Bundesgerichtshofs besprochen. Sie mußten zur Kenntnis nehmen, daß nach übereinstimmender Analyse der Sicherheitsbehörden des Bundes und des Landes Baden-Württemberg die aktuell erhöhte allgemeine Gefährdungslage in Deutschland aus dem Bereich islamistischer Terror/Nahost es derzeit verbietet, das Areal des Bundesgerichtshofs der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Nach Einschätzung der zuständigen Sicherheitsbehörden ist der Abbau der bestehenden Sicherheitsanlagen für den Bundesgerichtshof derzeit nicht zu vertreten.

Auf der Grundlage turnusgemäß erfolgender Sicherheitsanalysen wird die Frage einer Öffnung des Geländes mitgeprüft werden.

Karlsruhe, den 22. Februar 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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