Der Bundesgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof zu Besuch beim Bundesgerichtshof

Ausgabejahr 2005
Erscheinungsdatum 13.09.2005

Nr. 121/2005

Internationaler Strafgerichtshof zu Besuch

beim Bundesgerichtshof

Der Präsident des Internationalen Strafgerichtshofs Philippe Kirsch und sieben Richter des Internationalen Strafgerichtshofs, darunter der deutsche Richter Hans-Peter Kaul, haben am 13. September 2005 den Bundesgerichtshof besucht. Sie führten mit dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch sowie Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern der in Karlsruhe ansässigen Strafsenate Fachgespräche. Dabei gaben die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs eine Einführung in die Stellung und die Aufgaben ihres Gerichts. Einen weiteren Schwerpunkt der Gespräche bildeten die bisherigen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, die Völkerstraftaten zum Gegenstand hatten.

Die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs waren bereits am Vorabend von der Vizepräsidentin des Bundesgerichtshofs Dr. Müller offiziell begrüßt worden. Anschließend fand im Veranstaltungsfoyer der Bibliothek des Bundesgerichtshofs der jour fixe der Justizpressekonferenz Karlsruhe zum Thema Internationaler Strafgerichtshof statt.

Der aus 18 Richtern bestehende Internationale Strafgerichtshof hat am 11. März 2003 in Den Haag seine Arbeit aufgenommen. Er hat seine Grundlage im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, das am 17. Juli 1998 in Rom verabschiedet wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Statut am 10. Dezember 1998 unterzeichnet und am 11. Dezember 2000 ratifiziert. Der Internationale Strafgerichtshof ist das erste dauerhafte internationale Strafgericht. Die Gerichtsbarkeit ist auf besonders schwere Verbrechen beschränkt, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, z.B. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Der Gerichtshof kann nur dann zum Zweck der Strafverfolgung tätig werden, wenn Staaten nicht willens oder in der Lage sind, die Straftaten ernsthaft zu verfolgen.

Karlsruhe, den 13. September 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501