3. Strafsenat: Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil wegen Sexualmordes an Jennifer H. hat Erfolg
Ausgabejahr 2004
Erscheinungsdatum 01.07.2004
Nr. 80/2004
Nr. 80/2004
Das Landgericht Kiel hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Angeklagte hatte in der Tatnacht aus Frust beschlossen, irgend eine Frau zu geschlechtlichen Handlungen zu zwingen. Er überfiel dann die auf ihrem Heimweg befindliche 16jährige Schülerin Jennifer H und zerrte sie in ein sträucherbewachsenes Gartengelände. Dort wandte er stumpfe Gewalt an, die zum Tode des Mädchens führte, nachdem es sehr schnell das Bewußtsein verloren hatte. Ob es danach noch zu sexuellen Handlungen kam, konnte das Landgericht nicht feststellen.
Die Revision der Staatsanwaltschaft beanstandet, daß das Schwurgericht nicht die - für die Dauer der Strafvollstreckung über 15 Jahre hinaus erhebliche - besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Das Rechtsmittel hat Erfolg. Das Landgericht hat im Rahmen der gebotenen umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Gesamtwürdigung des Tatgeschehens und der Täterpersönlichkeit nicht gebührend berücksichtigt, daß der Angeklagte wegen zweier schwerwiegender Sexualdelikte erheblich vorbestraft war und die Tat kurz nach seiner letzten Haftentlassung und unter laufender Bewährung begangen hat. Zudem hat es sich nicht damit auseinandergesetzt, daß er auf offener Straße eine zufällig vorbeikommende junge Frau überfallartig ergriffen und damit in besonders verwerflicher Weise gehandelt hat. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil daher insoweit aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Kiel zurückverwiesen.
Urteil vom 1. Juli 2004 - 3 StR 494/03
Die Revision des Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom selben Tag als offensichtlich unbegründet verworfen.
Karlsruhe, den 1. Juli 2004
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