Der Bundesgerichtshof

4. Strafsenat: Schweriner "Lichtenhagen-Prozeß" rechtskräftig abgeschlossen

Ausgabejahr 2003
Erscheinungsdatum 01.07.2003

Nr. 85/2003

Nr. 85/2003

Das Landgericht Schwerin hat drei zur Tatzeit 17, 18 und 19 Jahre alte Angeklagte wegen eines im Jahre 1992 begangenen Brandanschlags auf die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber (ZAST) in Rostock-Lichtenhagen des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung schuldig gesprochen. Über das Geschehen war wegen seines ausländerfeindlichen Hintergrunds in den Medien ausführlich berichtet worden. Das Landgericht hat die außergewöhnlich lange Verfahrensdauer dadurch angemessen berücksichtigt, daß es Jugendstrafen mit Strafaussetzung zur Bewährung verhängt hat. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil wurden - entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts - vom 4. Strafsenat verworfen.

Beschluß vom 26. Juni 2003 - 4 StR 168/03

Karlsruhe, den 1. Juli 2003

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 4. Strafsenats vom 26.6.2003 - 4 StR 168/03 -