Drei neue Richter am Bundesgerichtshof
Ausgabejahr 2002
Erscheinungsdatum 30.07.2002
Nr. 79/2002
Am 29. Juli 2002 sind der Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Alfred Bergmann, der Vizepräsident des Landgerichts Zwickau Erwin Hubert und der Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz Dr. Jürgen Schmidt-Räntsch zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt worden.
Herr Dr. Bergmann ist 48 Jahre alt und stammt aus Essen. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Nach Promotion und Abschluß seiner juristischen Ausbildung war er zunächst knapp viereinhalb Jahre lang als wissenschaftlicher Assistent an der Philipps-Universität Marburg tätig. Im August 1987 wurde er als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Karlsruhe und dem Amtsgericht Ettlingen zugelassen. 1992 folgte seine Zulassung bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Bergmann seit September 2000 zugelassen.
Herr Hubert ist 51 Jahre alt und stammt aus Bamberg. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im November 1981 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst als Staatsanwalt und als Richter bei der Staatsanwaltschaft Hof und bei dem dortigen Landgericht tätig. Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit übernahm er ab April 1991 Aufgaben in der sächsischen Justiz, in deren Geschäftsbereich er im Dezember 1992 versetzt wurde. Im März 1993 wurde er zum Vizepräsidenten des im Januar 1993 neu begründeten Landgerichts Zwickau ernannt.
Herr Dr. Schmidt-Räntsch ist 44 Jahre alt und stammt aus Bonn. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Nach Promotion und Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1984 war er zunächst kurze Zeit als wissenschaftlicher Assistent an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn tätig. Im August 1984 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach dreijähriger Tätigkeit als Proberichter bei verschiedenen Gerichten des Oberlandesgerichtsbezirks Köln wurde er im August 1987 zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. Im Februar 1991 wechselte er im Anschluß an eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz in den Geschäftsbereich des Ministeriums. Dort wurde er mit seinem Eintritt zum Regierungsdirektor und im August 1997 zum Ministerialrat ernannt.
Das Präsidium hat den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bergmann dem für das Insolvenzrecht und für das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zuständigen IX. Zivilsenat, Richter am Bundesgerichtshof Hubert dem für Revisionen in Staatsschutzsachen sowie in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig zuständigen 3. Strafsenat und Richter am Bundesgerichtshof Dr. Schmidt-Räntsch dem insbesondere für das Grund-stücks-, Nachbar- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenat zugewiesen.
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