Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Dr. Burkhard Jähnkeim Ruhestand
Ausgabejahr 2002
Erscheinungsdatum 31.05.2002
Nr. 55/2002
Am 31. Mai 2002 wird der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs Dr. Burkhard Jähnke in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Jähnke wurde am 14. Mai 1937 in Berlin geboren. Er ist sei drei Jahren verwitwet und hat drei inzwischen erwachsene Kinder.
Seine juristische Laufbahn begann Herr Dr. Jähnke nach Abschluß seiner Ausbildung im Jahre 1965 als Gerichtsassessor bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Koblenz. 1968 zum Landgerichtsrat ernannt, war er - unterbrochen durch eine dreijährige Abordnung an das Bundesministerium der Justiz in den Jahren 1969 bis 1972 - bis 1973 bei dem Landgericht Koblenz tätig, bevor er im September 1973 zum Richter am Oberlandesgericht in Koblenz ernannt wurde. Dieses Amt bekleidete Herr Dr. Jähnke, unterbrochen durch eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in den Jahren 1975 bis 1978, bis zu seinem Übertritt zum Bundesgerichtshof.
Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Jähnke am 3. Juni 1980 ernannt worden. Das Präsidium hat ihn zunächst dem damals vorwiegend für Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen. Am 1. Juni 1982 wechselte er zum 4. Strafsenat, dem er bis Oktober 1991 - zuletzt als stellvertretender Vorsitzender und Mitglied im Großen Senat für Strafsachen - angehörte. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am
2. Oktober 1991 ist Herr Dr. Jähnke Vorsitzender des 2. Strafsenats, den er sei 1992 auch im Großen Senat für Strafsachen vertritt. Am 1. März 1999 ist Herr Dr. Jähnke zum Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofs ernannt worden.
Während der gesamten Dauer seiner Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Jähnke vielfältige Zusatzaufgaben übernommen. So war er von 1980 bis 1988 Mitglied des Senats für Anwaltssachen und von 1992 bis 1996 dessen stellvertretender Vorsitzender. Von September 1981 an gehörte er daneben bis Dezember 1985 dem Senat für Notarsachen und bis Dezember 1988 dem Senat für Patentanwaltssachen an. Auch in diesem Senat hatte er von 1992 bis 1996 den Vorsitz inne. Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes gehörte Herr Dr. Jähnke von 1981 bis 1988 als Mitglied des Senats für Anwaltssachen und von 1992 bis 2001 als Mitglied des Großen Senats für Strafsachen an. Von Juli 1988 bis September 1991 waren ihm die Aufgaben des Präsidialrichters übertragen. Er ist zudem sei 1995 Mitglied des Präsidiums und seit 1998 Mitglied des Präsidialrats.
Als Vorsitzender des 2. Strafsenats hat Herr Dr. Jähnke an einer ganzen Reihe wichtiger strafrechtlicher Entscheidungen mitgewirkt. Zu nennen sind u.a. der Vorlagebeschluß vom 19.5.1993 (NStZ 1993, 434), der zur Aufgabe der Rechtsprechung zur fortgesetzten Handlung durch den Großen Senat für Strafsachen führte (BGHSt 40, 138), und das Verfahren zur Frage der Verjährung des Kriegsverbrechens von Cajazzo (NJW 1995, 1297). In weiteren wichtigen Verfahren ging es um Submissionsbetrug (BGHSt 38, 186) und Bestechungskriminalität (BGHSt 42, 230; 43, 370; 44 16), um die Zulässigkeit von Absprachen im Strafverfahren (BGHSt 38, 102), um Schußwaffengebrauch an der DDR-Grenze (NStZ 1995, 286; NJ 2001, 152, 153) und um rechtsstaatswidrige Verzögerungen im Strafverfahren (BGHSt 46, 159). Auch in den Revisionsverfahren in der Strafsache gegen Monika Weimar/Böttcher oblag ihm der Vorsitz.
Im Großen Senat für Strafsachen hat Herr Dr. Jähnke als Berichterstatter an der Entscheidung zur sogenannten Hörfalle (BGHSt 42, 139) mitgewirkt. Ebenfalls als Berichterstatter war er an der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate zu den senatsinternen Mitwirkungsgrundsätzen (BGHZ 126, 63) beteiligt.
Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Jähnke als Kommentator der §§ 19 - 21, 77 - 79b, 211-216 und 220a - 222 StGB in dem von ihm mit herausgegebenen Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch sowie als Autor mehrerer Abhandlungen zum Straf- und zum Strafprozeßrecht auch wissenschaftlich in Erscheinung getreten.
Die offizielle Verabschiedung von Herrn Dr. Jähnke findet in einer Feierstunde am Donnerstag, dem 6. Juni 2002, 14.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Karlsruhe statt. Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, wird in dieser Feierstunde zugleich den Nachfolger von Dr. Jähnke als Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, Herrn Dr. Joachim Wenzel (vgl. Pressemitteilung 50/2002), in sein neues Amt einführen.
Karlsruhe, den 31. Mai 2002
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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