4. Strafsenat: Satanistenmord rechtskräftig
Ausgabejahr 2002
Erscheinungsdatum 08.11.2002
Nr. 111/2002
Das Landgericht Bochum hat ein Ehepaar wegen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mordes zu 15 bzw. 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und außerdem die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts lernten sich die Angeklagten, die sich bereits zuvor satanistischem Gedankengut zugewandt hatten, im Sommer des Jahres 2000 kennen. Im Rahmen ihrer Beziehung vertiefte sich ihr Glaube an "Satan" derart, daß sie sich im Frühjahr 2001, einem angeblichen Befehl "Satans" folgend, entschlossen, einen Menschen zu töten. Sie hatten die Vorstellung, durch dieses Menschenopfer in "Satans Armee" aufgenommen zu werden und dort eine höhere Stellung zu erhalten. In den folgenden drei Monaten planten sie detailliert die Tötung eines 33-jährigen Arbeitskollegen des Angeklagten, den sie als Opfer ausgewählt hatten. Am 6. Juli 2001 lockten sie diesen Arbeitskollegen unter einem Vorwand in ihre Wohnung, wo sie ihn entsprechend ihrem Tatplan gemeinsam durch die Zufügung mehrerer gezielter Hammerschläge auf den Kopf und einer Vielzahl von Messerstichen töteten. Von ihrem ursprünglichen Entschluß, sich nach der Tat selbst zu töten, nahmen sie Abstand, da sie hierzu nicht mehr den Mut fanden.
Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß die Schuldfähigkeit der Angeklagten im Zeitpunkt der Tat aufgrund einer Persönlichkeitsstörung erheblich vermindert war. Die Strafkammer erkannte deshalb statt auf lebenslange jeweils auf eine zeitige Freiheitsstrafe und brachte die Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus unter.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Beschluß vom 5. November 2002 - 4 StR 312/02
Karlsruhe, den 8. November 2002
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