Richter am Bundesgerichtshof Dr. Heinrich Maul im Ruhestand
Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 21.09.2000
Nr. 69/2000
Nr. 69/2000
Am 30. September 2000 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Heinrich Maul in den Ruhestand treten.
Herr Dr. Maul, der am 13. September 1935 in Lübeck geboren wurde, verheiratet ist und drei erwachsene Kinder hat, ist nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1963 als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eingetreten. Er war - unterbrochen durch eine dreieinhalbjährige Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter - beim Amtsgericht Baden-Baden und, nach seiner Ernennung zum Landgerichtsrat, beim Landgericht Karlsruhe tätig, bevor ihn sein beruflicher Weg Anfang 1971 für die Dauer von etwa zwei Jahren in das Bundeskanzleramt führte. Anschließend war er als Oberlandesgerichtsrat bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe tätig.
Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Maul im Jahre 1979 gewählt. Das Präsidium hat ihn mit seiner Ernennung dem 1. Strafsenat zugewiesen, dem er bis heute - seit 1982 als stellvertretender Vorsitzender - angehört. Neben den Aufgaben im 1. Strafsenat, für den er von 1983 bis 1998 in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt war und für den er seit 1987 dem Großen Senat für Strafsachen angehört, waren Herrn Dr. Maul bis 1986 zugleich die Aufgaben eines der vier Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs übertragen.
In der Arbeit des 1. Strafsenats, dessen Rechtsprechung er auch im übrigen nachhaltig beeinflußt hat, bildeten schwierige verfahrensrechtliche Fragen einen Schwerpunkt der Herrn Dr. Maul übertragenen Aufgaben. Dabei galt sein besonderes Interesse den Bezügen von Verfassungsrecht und Verfahrensrecht. Beispielhaft seien aus diesem weiten Problemkreis die Fälle genannt, in denen Fragen des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und V-Leuten in Rede standen oder genereller die Zulässigkeitsgrenzen verdeckter Ermittlungen zu bestimmen waren. Tendenzen in Richtung einer "Verpolizeilichung" des Ermittlungsverfahrens ist er als Richter wie auch als Referent in Fortbildungsveranstaltungen und Fachseminaren entgegengetreten. Von den vielen grundlegenden und wichtigen Entscheidungen, in denen ihm die Berichterstattung oblag, ist aus jüngerer Zeit auch das Urteil zu nennen, das sich zu den wissenschaftlichen Anforderungen an Glaubwürdigkeitsgutachten verhält (BGHSt 45, 164).
In der Richterschaft des Bundesgerichtshofs genießt Herr Dr. Maul hohes Ansehen und Respekt, nicht zuletzt auch deswegen, weil es ihm gelang, für ehrenamtliche Tätigkeiten und insbesondere für sein kommunalpolitisches Engagement als Vorsitzender der SPD-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zeitliche Freiräume zu schaffen, ohne an der Erledigung seiner richterlichen Aufgaben und Pflichten die geringsten Abstriche zuzulassen.
Karlsruhe, den 21. September 2000
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
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