Der Bundesgerichtshof

5. Strafsenat: Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung des Ehemannes bestätigt

Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 30.08.2000

Nr. 61/2000

Nr. 61/2000

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Leipzigerin verworfen, die vom Schwurgericht in Chemnitz wegen heimtückischer Ermordung ihres Ehemannes aus niedrigen Bewegggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Nach Feststellung des Schwurgerichts hatte die Frau ihren Mann bei einem nächtlichen Spaziergang mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet, weil er ihren Trennungsabsichten im Wege stand.

Die Verteidigung beanstandete im Revisionsverfahren insbesondere die Abwesenheit der Angeklagten während der Anhörung ihrer 16-jährigen Tochter zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts vor dem Schwurgericht. Der BGH hat dieser Verfahrensrüge aus formellen Gründen nicht stattgegeben.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Ergänzende Dokumente

Urteil des 5. Strafsenats vom 30.8.2000 - 5 StR 268/00 -