5. Strafsenat: Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung des Ehemannes bestätigt
Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 30.08.2000
Nr. 61/2000
Nr. 61/2000
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer Leipzigerin verworfen, die vom Schwurgericht in Chemnitz wegen heimtückischer Ermordung ihres Ehemannes aus niedrigen Bewegggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Nach Feststellung des Schwurgerichts hatte die Frau ihren Mann bei einem nächtlichen Spaziergang mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet, weil er ihren Trennungsabsichten im Wege stand.
Die Verteidigung beanstandete im Revisionsverfahren insbesondere die Abwesenheit der Angeklagten während der Anhörung ihrer 16-jährigen Tochter zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts vor dem Schwurgericht. Der BGH hat dieser Verfahrensrüge aus formellen Gründen nicht stattgegeben.
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