1. Strafsenat: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes
Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 31.01.2000
Nr. 6/2000
Das Landgericht Karlsruhe hat den Angeklagten, einen Rettungsassistenten aus einer Stadt im Landkreis Karlsruhe, wegen Mordes in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, daß die Schuld besonders schwer wiegt.
Nach den landgerichtlichen Feststellungen versetzte der Angeklagte am 20. August 1998 seine kurz vor der Entbindung stehende, hochschwangere Ehefrau, mit der er eine zweijährige Tochter hatte, in der ehelichen Wohnung mittels eines heimlich beigebrachten Schlafmittels in Tiefschlaf und injizierte ihr anschließend intravenös eine Überdosis eines Kurzzeitnarkotikums. Dies führte zum alsbaldigen Tod und zum Absterben der Leibesfrucht. Der Angeklagte zerstückelte die Leiche, von der später lediglich der Kopf aufgefunden werden konnte. Als Tatmotiv stellte das Landgericht fest, der Angeklagte habe geglaubt, seine Freundin werde nach dem "Verschwinden" seiner Frau, die er später als vermißt gemeldet hatte, keine Skrupel mehr haben, das Verhältnis mit ihm fortzusetzen.
Die Revision des Angeklagten, die die Verletzung sachlichen Rechts geltend machte und sich lediglich gegen die Annahme besonderer Schuldschwere durch das Landgericht richtete, erwies sich als unbegründet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sie daher mit Beschluß vom 12. Januar 2000 verworfen. Das Verfahren ist somit rechtskräftig abgeschlossen.
Beschluß vom 12. Januar 2000 – 1 StR 636/99
Karlsruhe, den 31. Januar 2000
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