Der Bundesgerichtshof

4. Strafsenat: Urteil im Fall Nivel gegen Hooligans rechtskräftig

Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 15.08.2000

Nr. 59/2000

Das Landgericht Essen hatte vier Angeklagte wegen der Ausschreitungen bei der Fußballweltmeisterschaft 1998 in Lens/Frankreich verurteilt, und zwar den Angeklagten Z. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 10 und die Angeklagten R., Re. und Ra. jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu 6, 5 und 3 1/2 Jahren Freiheitsstrafe. Die Angeklagten hatten gemeinsam mit anderen den französischen Polizeibeamten Daniel Nivel angegriffen, wobei der wehrlos am Boden Liegende geschlagen und getreten wurde. Er erlitt dadurch schwerste Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden zur Folge haben.

Alle vier Angeklagten hatten gegen ihre Verurteilung Revision eingelegt. Zwei von ihnen - die Angeklagten Re. und Ra. - haben ihre Rechtsmittel jedoch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zurückgenommen. Die Revisionen der beiden anderen (Z. und R.) hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 10. August 2000 als unbegründet verworfen. Er hat die einzig erhobene Verfahrensrüge in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt als nicht durchgreifend erachtet und auf die erhobenen Sachrügen festgestellt, daß das Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten aufweist.

Das Verfahren ist damit insgesamt rechtskräftig abgeschlossen.

Beschluß vom 10. August 2000 - 4 StR 188/00

Karlsruhe, den 15. August 2000

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 4. Strafsenats vom 10.8.2000 - 4 StR 188/00 -