5. Strafsenat: Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge bestätigt
Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 27.07.2000
Nr. 53/2000
Wegen zwischen Februar 1993 und Juni 1994 verübter Mißhandlungen vorläufig festgenommener Ausländer, zumeist Vietnamesen, auf der Polizeiwache in Bernau fand vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) bis Mai 1998 eine mehr als zwei Jahre andauernde Hauptverhandlung statt. Das Landgericht hat schließlich vier Polizeibeamte der Körperverletzung im Amt für schuldig befunden. Drei von ihnen verurteilte es jeweils wegen mehrerer Fälle zu Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, ein Angeklagter, dem nur ein Fall mangelnden Eingreifens angelastet wurde, erhielt eine Geldstrafe.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat jetzt die Revisionen der vier Angeklagten überwiegend verworfen. Da die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen die auf zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung lautende Verurteilung des Hauptangeklagten, dem neun Fälle der Mißhandlung vorläufig festgenommener Vietnamesen zur Last lagen, zurückgenommen hat, sind die Verurteilungen jetzt weitgehend rechtskräftig. In einer neuen Verhandlung wird das Landgericht lediglich nochmals über die Höhe der Bewährungsstrafen gegen zwei der verurteilten Polizisten neu zu befinden haben.
Beschluß vom 6. Juli 2000 - 5 StR 613/99 –
Karlsruhe, den 27. Juli 2000
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