Der Bundesgerichtshof

1. Strafsenat: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

Ausgabejahr 2000
Erscheinungsdatum 14.04.2000

Nr. 28/2000

Das Landgericht Stuttgart hat die beiden miteinander verheirateten Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Mißhandlung von drei Schutzbefohlenen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Angeklagten hatten neben drei ehelich geborenen Kindern drei Pflegekinder in ihre Familie aufgenommen. Während sie ihre eigenen Kinder gut versorgten, quälten sie die Pflegekinder über Jahre hinweg, um deren Willen zu brechen und sie gefügig zu machen. Insbesondere gaben sie ihnen zu wenig oder zeitweise gar nichts zu essen. Daneben sperrten sie die Pflegekinder ein und schlugen sie. Aufgrund dessen waren diese schließlich in ihrer Entwicklung, insbesondere in ihrem Längenwachstum gestört und von sog. psychosozialen Minderwuchs (Kleinwuchs) gekennzeichnet. Als der abgemagerte Zustand der Pflegekinder für jedermann sichtbar wurde, schotteten die Angeklagten sie von der Außenwelt ab und unterließen es insbesondere, ärztliche Hilfe zu veranlassen. Sie wollten so verhindern, daß die vorausgegangenen Mißhandlungen aufgedeckt und sie deswegen strafrechtlich verfolgt würden. Eines der Pflegekinder starb infolge der Unterernährung am 27. November 1997. Ein in der Todesnacht doch noch herbeigerufener Notarzt konnte dem Kind nicht mehr helfen. Das Geschehen wurde indessen aufgedeckt und die beiden anderen Pflegekinder konnten durch ärztliche Hilfe gerettet werden.

Die gegen die Entscheidung des Landgerichts gerichteten Revisionen der Angeklagten hatten keinen Erfolg. Ihre Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99

Karlsruhe, den 14. April 2000

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Ergänzende Dokumente

Beschluss des 1. Strafsenats vom 10.3.2000 - 1 StR 675/99 -