Die Verfahren vor den Spezialsenaten
Beim Bundesgerichtshof gibt es neben den Zivil- und Strafsenaten die folgenden acht Spezialsenate:
- Senat für Landwirtschaftssachen
- Senat für Anwaltssachen
- Senat für Notarsachen
- Senat für Patentanwaltssachen
- Senat für Wirtschaftsprüfersachen
- Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
- Kartellsenat
- Dienstgericht des Bundes
Die Verfahrensweisen in den Spezialsenaten richten sich nach den jeweiligen gesetzlich begründeten Zuständigkeiten.
Mit Ausnahme des Kartellsenats und des Dienstgerichts des Bundes gehören den Spezialsenaten neben den Richtern des Bundesgerichtshofs auch ehrenamtliche nichtrichterliche Beisitzer aus der jeweiligen Berufsgruppe an, also Landwirte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte.
Das Dienstgericht des Bundes ist für Disziplinarsachen der Richter im Bundesdienst zuständig sowie für weitere dienstrechtliche Streitigkeiten, in denen die Unabhängigkeit der Richter oder sonstige Besonderheiten des Richteramts betroffen sind. Als nichtständige Beisitzer gehören dem Dienstgericht des Bundes auch Richter der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundesrechnungshofs an.
Die Verfahren vor den Großen Senaten
Um zu vermeiden, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zu einer Rechtsfrage einander widersprechende Entscheidungen treffen, gibt es einen Großen Senat für Zivilsachen und einen Großen Senat für Strafsachen. Zusammen bilden sie die Vereinigten Großen Senate. Will ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen, so fragt er zunächst an, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält. Ist dies der Fall, legt er die Rechtsfrage dem zuständigen Großen Senat zur Entscheidung vor. Die Vorlage erfolgt an die Vereinigten Großen Senate, wenn ein Zivil- und ein Strafsenat über eine Rechtsfrage uneins sind.
Der Große Senat für Zivilsachen besteht aus der Präsidentin des Bundesgerichtshofs und je einem Mitglied der Zivilsenate. Der Große Senat für Strafsachen besteht aus der Präsidentin und je zwei Mitgliedern der Strafsenate. Die Vereinigten Großen Senate setzen sich aus der Präsidentin und den übrigen Mitgliedern der beiden Großen Senate zusammen.