Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bis einschließlich 1999
Entscheidungen bis einschließlich 1999 können Sie beim Entscheidungsversand des Bundesgerichtshofs schriftlich anfordern. Bis 50 Seiten beträgt die Schreibgebühr 0,50 Euro pro Seite, für jede weitere Seite 0,15 Euro.
Sie erhalten die gewünschte Entscheidung per Post. Bitte geben Sie für die Rechnung unbedingt Ihre Hausanschrift an. Sollten Sie das Aktenzeichen nicht kennen, können Sie auch eine Fundstelle in einer juristischen Fachzeitschrift mitteilen, ansonsten wäre eine möglichst präzise Schilderung des rechtlichen Inhalts der Entscheidung sehr hilfreich.
Richten Sie Ihre Anfrage bitte an den Bundesgerichtshof, Entscheidungsversand, 76125 Karlsruhe, per Fax an 0721 159-5705 oder mithilfe des Kontaktformulars direkt an den Entscheidungsversand. Mit dem Absenden der Anforderung erkennen Sie die Verpflichtung zur Zahlung an.
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht in rechtlichen Fragen beraten dürfen. Wir können Ihnen daher auch keine einschlägigen Entscheidungen zu einer bestimmten Rechtsfrage benennen. Rechtsberatung ist die Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderen, dazu besonders befugten Personen und Stellen.