Verleihung des Walter-Hallstein-Preises
Ansprache des Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günter Hirsch aus Anlaß der Verleihung des Walter-Hallstein-Preises an Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Gil Carlos Rodriguez Iglesias
Frankfurt am Main, 5. November 2003
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
verehrter Herr Professor Iglesias,
wir haben uns heute zusammen gefunden, um im Rahmen der Frankfurter Verfassungstage einen Mann zu ehren, der sich um die Rechtsordnung in Europa verdient gemacht hat. Herrn Professor Gil Carlos Rodrigues Iglesias, 17 Jahre lang Richter am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, davon neun Jahre dessen Präsident, wird - nach Lord Dahrendorf - als zweitem Träger der Walter-Hallstein-Preis verliehen.
Die Nominierung wird damit begründet, daß Herr Iglesias "sich als Wächter und Förderer des europäischen Gemeinschaftsrechts der bald 470 Millionen Bürger umfassenden Europäischen Union ausgezeichnet hat."
Gil Carlos Rodriguez Iglesias ist 1946 in Gijon (Asturien) geboren.
Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Oviedo und promovierte an der Autonomen Universität von Madrid zum Doktor der Jurisprudenz.
Nach einer Assistentenzeit an der Universität Oviedo war er wissenschaftlicher Assistent von Professor Kaiser am Institut für öffentliches Recht der Universität Freiburg.
Nach weiteren Assistenzzeiten an den Madrider Universitäten und einem Stipendium am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg erfolgte 1982 die Ernennung zum ordentlichen Professor für Völkerrecht an der Universität der Extremadura sowie ein Jahr später zum Ordinarius für Völkerrecht an der Universität Granada, wo er Direktor der Abteilung für Völkerrecht war.
Mit dem Beitritt Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft wurde Professor Iglesias im Januar 1986 zum Richter am Europäischen Gerichtshof ernannt.
Entsprechend den Statuten wählten ihn die Richter drei mal für die vorgesehene Amtszeit von je 3 Jahren zum Präsidenten des Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Vor vier Wochen schied Herr Iglesias mit Ablauf seines Mandats aus dem Gerichtshof aus. Auf ihn warten neue akademische Aufgaben.
Dies sind nüchterne Daten. Dahinter steht eine Leistung und eine Persönlichkeit, die nur einzuschätzen vermag, wer über das öffentliche Wirken von Gil Carlos Rodrigues Iglesias hinaus Einblick in den intimen dialektischen Prozeß der Rechtsfindung des Gerichtshofs hat. Ich hatte das Privileg, sechs Jahre lang als Richter am Europäischen Gerichtshof mit Präsident Iglesias zusammenzuarbeiten.
Ohne das Beratungsgeheimnis zu brechen, kann ich sagen, daß er - wie kaum ein anderer - die Rechtsprechung des Gerichtshofs geprägt hat.
Montesquieu hatte nicht recht mit seiner Forderung, daß der Richter nicht mehr sein dürfe als "la bouche, qui prononce les paroles de la loi". Nach dem gestrengen "Vater" der Gewaltenteilung sollen Richter "Wesen ohne Seele gleichsam" sein; die dritte Gewalt habe gegenüber der ersten keine Spielräume, sie sei vielmehr als eigenständige Gewalt "en quelque facon nulle".
Unserem Verständnis von Gewaltenteilung entspricht es, daß der Gesetzgeber Normen mit abstrakt generellem Inhalt setzt, das weitere Schicksal und insbesondere die konkreten Wirkungen seines Gesetzes aber in die Hände der Richter legt. Der Richter gibt dem toten Buchstaben des Gesetzes Leben in der Rechtswirklichkeit. Er wendet das Recht nicht nur an - das tut auch die Verwaltung -, sondern er verschafft ihm konkret und individuell die letzte Autorität; er verhilft dem Sollen zum Sein.
Rechtsnormen sind auf Auslegung angelegt, Rechtsordnungen bedürfen der Fortbildung. Auslegung und Rechtsfortbildung sind das Hausgut der dritten Gewalt und Domäne der Richter.
Dies ist der Raum, in dem sich das juristische Können eines Richters zeigt.
Dies ist aber insbesondere der Raum, in dem die persönliche Determinante des Richters, seine Vision vom Recht, zum Tragen kommt.
Denn Gesetz und Recht sind zwar idealtypisch, nicht aber per se identisch. Im Konfliktfall steht das Recht über dem Gesetz, wie uns schon Gustav Radbruch lehrte. Wir Richter sind dem Gesetz unterworfen, aber dem Recht verpflichtet.
Präsident Iglesias zeichnete sich in der Ausübung seines Richteramtes nicht nur durch juristische Brillanz aus - gemäß der großen Tradition der spanischen Rechtsschulen, mit ein bißchen deutschem Einschlag -, sondern durch seine klare Vorstellung von der Funktion und der Aufgabe des Rechts in der Europäischen Union. Er war nie "Techniker" des Rechts, sondern Gestalter.
Das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das Professor Iglesias - seinerzeit bereits Präsident des Gerichtshofs - als Berichterstatter geprägt hat, steht exemplarisch für die Kunstfertigkeit und Souveränität, mit der er das Recht und die Methodik der Rechtsfindung beherrscht, insbesondere aber für seine Vision einer europäischen Rechtsgemeinschaft. Es ist die wegweisende Entscheidung "Brasserie du Pêcheur", in der der Gerichtshof durch richterrechtliche Rechtsfortbildung die Grundlagen gelegt hat zur Haftung der Mitgliedstaaten gegenüber dem Bürger für legislatorisches Unrecht.
Wenn es ein Leitmotiv gibt für die richterliche Tätigkeit und den beruflichen Ethos von Professor Iglesias, so war es sein Bestreben, dem Gemeinschaftsrecht im Interesse der Union und ihrer Bürger volle Wirksamkeit zu verschaffen. Mit dem "nüchternen Charme der Kompetenz" wirkte er fast 18 Jahre an allen wichtigen Erkenntnissen des Gerichtshofs entscheidend mit, die dieses Ziel verwirklichten.
Der Zugang von Frauen zum Soldatenberuf, die Pflicht der staatlichen Behörden, den Import von Waren auch gegen militante eigene Staatsbürger durchzusetzen, die Berechtigung des Kassenpatienten, ärztliche Leistungen in einem anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen - die Reihe der Urteile, in denen sich das Gemeinschaftsrecht in den letzten Jahren gegen nationales Recht durchsetzen mußte in Grundsatzfragen, die Kernbereiche der nationalen Souveränität berührten, ist lang.
Carlo Schmidt hatte schon recht, als er meinte: "Wir alle irren, wenn wir glauben, wir könnten Europa halb machen."
Professor Iglesias hat als Richter am Europäischen Gerichtshof fast zwei Jahrzehnte lang dafür gesorgt, daß sich manche dieses Irrtums bewußt wurden.
Allerdings begibt sich der Richter mit der Rechtsfortbildung in die Grenzzone, die die erste Gewalt, die Legislative, von der dritten, der Judikative, scheidet. Er muß sich bewußt sein, daß seine Legitimation schwindet, je mehr er sich dieser Grenze nähert. Sie zu überschreiten, ist ihm versagt.
Professor Iglesias war sich dieser Problematik immer bewußt und ließ sich gerade im Bereich der Fortbildung des Rechts mit hoher Sensibilität von dem gebotenen Respekt vor dem europäischen Normgeber und den Kompetenzen der Mitgliedstaaten leiten.
Dies kommt im Schlußsatz einer seiner jüngsten Publikation zum Ausdruck, in dem er den Europäischen Gerichtshof im Vergleich zu nationalen Verfassungsgerichten als weniger legitimiert ansieht, in Fragen, in denen möglicherweise entgegengesetzte Meinungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten vorherrschen, ein Katalysator sozialer Strömungen zu sein.
Die Wahl von Gil Carlos Rodriguez Iglesias zum Präsidenten des Gerichtshofs im Oktober 1994 durch die Richter des Gerichtshofs war nicht nur Ausdruck der hohen Wertschätzung, die ihm als Richter entgegengebracht wurde. Die Wahl war getragen von der Überzeugung, daß er als primus inter pares die Institution am besten nach außen repräsentieren und im inneren führen würde.
Die - ganz ungewöhnliche - zweimalige Wiederwahl in dieses Amt belegt, daß Herr Iglesias in außergewöhnlichem Maße vom Vertrauen, vom Respekt und von der Zuneigung seiner Kollegen getragen war.
Er hat dem Gerichtshof ein neues Gesicht gegeben. Der Gerichtshof hat unter seiner Ägide den Elfenbeinturm verlassen, falls er sich denn jemals in ihm befunden haben sollte.
Die Internetpräsenz, eine neue Kultur der Kommunikation und die regelmäßigen Pressegespräche sind Ausdruck einer Transparenz und einer Dialogbereitschaft, die viel zum Verständnis und zur Akzeptanz der Rechtsprechung des Gerichtshofs beigetragen haben. Der EuGH ist unter seiner Präsidentschaft zu einem Gericht "mit offenem Visier" geworden, insbesondere auch gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten.
Die europäische Gerichtsbarkeit ist durch den Vertrag in ein Kooperationsverhältnis zu den nationalen Gerichten gestellt. Lange Zeit herrschte jedoch bei Gerichten der Mitgliedstaaten ein gewisses Mißtrauen, jedenfalls aber Fremdheit gegenüber der Instanz in Luxemburg.
Präsident Rodriguez Iglesias hat den Beziehungen zu den Obersten Gerichten der Mitgliedstaaten eine neue Qualität gegeben. Ein regelmäßiger Gedankenaustausch etwa mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht - das sich "solange" mit dem EuGH nicht richtig anfreunden konnte - und mit dem französischen Conseil d'Etat hat Vorbehalte abgebaut und die Überzeugung geschaffen, daß die Richter der Mitgliedstaaten als "funktionale" Gemeinschaftsrichter gemeinsam mit den Richtern in Luxemburg der Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts verpflichtet sind.
Neben der Prägung der Rechtsprechung des Gerichtshofs als Richter ist dies das vielleicht größte Verdienst von Präsident Rodriguez Iglesias: dem Gedanken der europäischen Rechtsgemeinschaft im Dialog mit den Obersten Gerichten in Europa Kraft verliehen zu haben und erreicht zu haben, daß ein esprit de corps entstanden ist zwischen den europäischen und den obersten nationalen Gerichten in der Union.
Rechtsprechung und Rechtswissenschaft gedeihen am besten in Symbiose. Wie kann Jurisdiktion besser durch die Jurisprudenz befruchtet werden als durch eine Personenidentität von Richter und Rechtslehrer?
Gil Carlos Rodriguez Iglesias war Rechtsprofessor, bevor er Richter wurde. Als Hochschullehrer, insbesondere aber während seiner Richtertätigkeit hat er mit einer Vielzahl von Publikationen in spanischer, französischer, deutscher und englischer Sprache die wissenschaftliche Diskussion in ganz Europa bereichert.
Sein besonderes Interesse gilt institutionellen Fragen der europäischen Gemeinschaften, ihren Rechtsgrundlagen, den Grundrechten der Union, der Stellung des Gerichtshofs und seiner Rolle in der europäischen Rechts- und Gerichtsgemeinschaft - aber etwa auch den "Drinks in Luxemburg (Alcoholic Beverages and the case law of the European Court of Justice)", so der Titel eines Beitrags in der Festschrift für Lord Slynn of Hadley.
Die europäische Rechtsprechung bedarf wegen ihrer Supranationalität mehr noch als nationale Rechtsprechung der kritischen und konstruktiven Begleitung durch die Rechtswissenschaft. Als weit über Spanien hinaus anerkannte Kory-phäe des Europarechts konnte Herr Iglesias seine Idee vom Rechtsraum Europa potenziert zur Geltung bringen: mit der Autorität des Richters und mit der Überzeugungskraft des Rechtslehrers.
Die Europäische Gemeinschaft ist mehr als eine Art gesteigerte Freihandelszone. Sie ist Wirtschafts-, Währungsunion und politische Union; der Stoff, aus dem sie gemacht ist, der sie zusammenhält und ihr Wirkkraft gibt, ist jedoch das Recht.
Walter Hallstein prägte aus Anlaß seiner Ehrenpromotion in Padua 1962 den Satz: "Das Recht als politisch-kulturelles Phänomen bildet eine der tiefsten Wurzeln europäischer Gemeinsamkeiten".
Das Recht, das ist mehr als die Summe der Paragraphen, so wie eine Kathedrale mehr ist als die Summe ihrer Steine. Diese Erkenntnis des Aristoteles, daß das Ganze mehr ist als die Summe seiner Teile, gilt in besonderem Maße für die europäische Rechtsordnung mit ihrer Überfülle an Regelungen.
Es sind die humanistischen Werte Europas, die es in der Union mit Hilfe des Rechts grenzüberschreitend durchzusetzen gilt.
Dies ist die raison d'être der Union.
Europa braucht Richter, die diese Idee, die hinter den Paragraphen steht, als Mission empfinden.
Antoine de Saint-Exupery verdanken wir den Satz:
"Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht die Menschen zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."
Gil Carlos Rodriguez Iglesias erschien mir immer als ein Mann, den diese Sehnsucht leitete und antrieb, die Sehnsucht nach einem vereinigten Europa, das seinen Bürgern nach den Kriegen und Verwüstungen, die diesen Kontinent heimgesucht haben, endlich Frieden, Sicherheit und Wohlstand bringt.
Diese Ambition als Richter und Präsident des Europäischen Gerichtshofs in rechtlicher Dynamik und letztlich in Politik umgesetzt zu haben, ist sein großes Verdienst.
Der Walter-Hallstein-Preis ist deshalb eine verdiente Ehrung. Die Verleihung ist aber auch als Dank der Bürger Europas an Gil Carlos Rodriguez Iglesias zu verstehen, deren Rechtsschutz zu stärken er an verantwortlicher Stelle mit all seiner Kraft mitgeholfen hat.