Der Bundesgerichtshof

Nachfolgend finden Sie die einzelnen Präsidiumsbeschlüsse zum Geschäftsverteilungsplan 2025. Ergänzend finden Sie diese Informationen in einem PDF-Dokument

Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2025

Beschluss vom 10. April 2025

Beschluss vom 13. März 2025

DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 10. April 2025
- S 221 -

Das Präsidium hat am 10. April 2025 beschlossen:


1. XIII. Zivilsenat/Kartellsenat

a) Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tolkmitt wird mit Nachrang gegenüber Richterin am Bundesgerichthof Dr. Roloff zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt.

b) Mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Roloff zur Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt und zugleich für den XIII. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen und für den Kartellsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat entsandt.

Gleichzeitig wird

  • Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tolkmitt zum alleinigen stellvertretenden Vorsitzenden des XIII. Zivilsenats und des Kartellsenats bestellt und jeweils anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Roloff für den XIII. Zivilsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen, für den Kartellsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat sowie für den XIII. Zivilsenat und Kartellsenat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
  • Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Picker anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Tolkmitt für den XIII. Zivilsenat und für den Kartellsenat als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

2. 4. Strafsenat/6. Strafsenat/Ermittlungsrichter/Bereitschaftsdienst

Mit Wirkung zum 1. Juni 2025

  • wird Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Dietsch von den Aufgaben des Ermittlungsrichters I entbunden; gleichzeitig wechselt sie vom 4. Strafsenat zum 6. Strafsenat;
  • werden Richterin am Bundesgerichtshof Adams (II. Zivilsenat) die Aufgaben des Ermittlungsrichters I übertragen;
  • werden Richterin am Bundesgerichtshof Dr. von Pückler (X. Zivilsenat) anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Adams die Aufgaben des Ermittlungsrichters IV übertragen; gleichzeitig scheidet sie aus dem Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter aus;
  • nimmt Richterin am Bundesgerichtshof Pastohr (XIII. Zivilsenat/VIa. Zivilsenat - Hilfssenat) am Bereitschaftsdienst der Ermittlungsrichter teil.

gez. Limperg


DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 13. März 2025
- S 221 -

Das Präsidium hat am 13. März 2025 beschlossen:


1. Richterin am Oberlandesgericht Pastohr wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof in Abänderung des Beschlusses vom 18. April 2024 dem VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) sowie dem XIII. Zivilsenat und dem Kartellsenat zugewiesen.

Gleichzeitig scheidet Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Vogt-Beheim aus dem VIa. Zivilsenat (Hilfssenat) aus und gehört fortan nur noch dem XIII. Zivilsenat und dem Kartellsenat an.

2. Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hohoff wird für den 3. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

gez. Limperg