Präsidiumsbeschlüsse zur Geschäftsverteilung 2024
Beschluss vom 16. September 2024
Beschluss vom 19. Februar 2024
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 7. Oktober 2024
- S 221 -
Das Präsidium hat am 7. Oktober 2024 beschlossen:
Für die am 1. Januar 2025 beginnende Wahlperiode sind fünf Mitglieder des Präsidiums neu zu wählen (§ 21b Abs. 4 GVG). Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte werden zum Wahlvorstand für die Neuwahl bestellt:
- Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kochendörfer (XIII. Zivilsenat)
- Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Recknagel (XII. Zivilsenat)
- Richterin am Bundesgerichtshof Dr. von Pückler (X. Zivilsenat)
Zu Ersatzmitgliedern werden bestellt:
- Richter am Bundesgerichtshof Dr. F. Schmidt (V. Zivilsenat)
- Richterin am Bundesgerichtshof Welnhofer-Zeitler (1. Strafsenat)
- Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Tschakert (4. Strafsenat)
Die Ersatzmitglieder rücken bei Verhinderung oder Ausscheiden von Mitgliedern des Wahlvorstandes ihrem Dienstalter entsprechend in der Reihenfolge nach, in der sie aufgeführt sind.
gez. Limperg
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 16. September 2024
- S 221 -
Das Präsidium hat am 16. September 2024 beschlossen:
4. Strafsenat / 6. Strafsenat
Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel tritt mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof vom 4. Strafsenat zum 6. Strafsenat und übernimmt dort den Vorsitz; zugleich wird sie für den 6. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
Gleichzeitig
- tritt Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Gödicke vom 6. Strafsenat zum 4. Strafsenat; das gilt nicht für das Verfahren 6 StR 360/24, für das er bis zu dessen Abschluss weiterhin Mitglied des 6. Strafsenats bleibt;
- wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maatsch zum stellvertretenden Vorsitzenden des 4. Strafsenats bestellt;
- wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Scheuß jeweils anstelle von Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Bartel als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
- wird Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maatsch für den 4. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen und als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
wird Richterin am Bundesgerichtshof Marks für den 4. Strafsenat anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Maatsch als zweites stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.
- VII. Zivilsenat
Jeweils für den VII. Zivilsenat werden Richter am Bundesgerichtshof Halfmeier als ordentliches Mitglied und Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jurgeleit als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.
gez. Limperg
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 15. Juli 2024
- S 221 -
Das Präsidium hat am 15. Juli 2024 beschlossen:
Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Gödicke wird in Abänderung des Beschlusses vom 18. April 2024 mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 6. Strafsenat zugewiesen.
gez. Limperg
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 18. April 2024
- S 221 -
Das Präsidium hat am 18. April 2024 beschlossen:
1. Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Tschakert wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 4. Strafsenat zugewiesen.
2. Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Gödicke wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem Senat zugewiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes des 6. Strafsenats die Planstelle eines Richters am Bundesgerichtshof frei werden wird.
3. Richterin am Oberlandesgericht Dr. Hannamann wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem VII. Zivilsenat.
4. Richter am Oberlandesgericht Dr. Ostwaldt wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem III. Zivilsenat zugewiesen.
5. Richterin am Oberlandesgericht Pastohr wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem Senat zugewiesen, in dem infolge der Neubesetzung des Vorsitzes im Kartell- und XIII. Zivilsenat die Planstelle einer Richterin am Bundesgerichtshof frei werden wird.
Die Zuweisung von Herrn Leitendem Ministerialrat Dr. Tausch wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
gez. Limperg
DIE PRÄSIDENTIN DES BUNDESGERICHTSHOFS
Karlsruhe, 19. Februar 2024
- S 221 -
Das Präsidium hat am 19. Februar 2024 beschlossen:
1. X. Zivilsenat
Richterin am Oberlandesgericht Dr. von Pückler wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem X. Zivilsenat zugewiesen.
2. 1. Strafsenat
Richterin am Oberlandesgericht Welnhofer-Zeitler wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 1. Strafsenat zugewiesen.
3. 2. Strafsenat/Ermittlungsrichter III
Mit Wirkung zum 1. März 2024 wird
- Richter am Bundesgerichtshof Zeng zum stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt und neben Vorsitzender Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Menges für den 2. Strafsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen sowie anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eschelbach als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt;
- Richter am Bundesgerichtshof Meyberg anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Eschelbach für den 2. Strafsenat als erstes stellvertretendes Mitglied in der Großen Senat für Strafsachen entsandt;
- Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grube anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Zeng für den 2. Strafsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in der Großen Senat für Strafsachen entsandt.
Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Zimmermann wird mit dem Wirksamwerden seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat zugewiesen. Gleichzeitig werden ihm anstelle von Richter am Bundesgerichtshof Dr. Harms die Aufgaben des Ermittlungsrichters III übertragen.
Richterin am Oberlandesgericht Herold wird mit dem Wirksamwerden ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat zugewiesen.
gez. Limperg
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